Widerrufsbutton in Shopify einrichten: Pflicht seit Juni 2026
Seit dem 19. Juni 2026 verpflichtet § 356a BGB Online-Händler dazu, eine elektronische Widerrufsfunktion bereitzustellen. Umgangssprachlich der Widerrufsbutton. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2023/2673, das Ziel ist simpel: Der Widerruf soll so einfach sein wie der Kauf.
Wer die Frist verpasst hat, hat ein Abmahnrisiko im Shop stehen. Dieser Artikel zeigt, was genau verlangt wird und wie sich das in Shopify umsetzen lässt.
Wen die Pflicht betrifft
Alle Unternehmer, die mit Verbrauchern Fernabsatzverträge über eine Online-Benutzeroberfläche schließen. Darunter fallen Websites, Teile davon und Apps.
Nicht entscheidend sind Unternehmensgröße, Umsatz oder Rechtsform. Entscheidend ist allein, ob ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht und der Vertrag online zustande kommt.
Keine Pflicht besteht bei:
- Verträgen, die offline im Ladengeschäft geschlossen werden
- Verträgen per E-Mail, Telefon oder Fax
- reinen B2B-Verträgen, da Unternehmer kein Widerrufsrecht haben
- Waren, die nach Kundenvorgaben individuell angefertigt werden
- leicht verderblichen Waren, insbesondere frischen Lebensmitteln
- versiegelten Hygiene- oder Gesundheitsprodukten nach dem Öffnen
- versiegelten Ton-, Video- oder Softwareträgern nach dem Entsiegeln
Wichtig ist der Umkehrschluss: Die Pflicht entfällt nur, wenn ausnahmslos alle Angebote unter eine Ausnahme fallen. Sobald ein einziges Produkt widerrufsfähig ist, brauchen Sie den Button.
Das trifft mehr Betriebe, als es zunächst scheint. Ein Hofladen mit frischen Waren und haltbaren Konserven im selben Shop braucht ihn, weil die Konserven widerrufsfähig sind.
Wie die Funktion aussehen muss
Der Gesetzgeber schreibt ein zweistufiges Verfahren vor.
Stufe 1: die Schaltfläche. Leicht auffindbar, besonders hervorgehoben, beschriftet mit "Vertrag widerrufen" oder einer eindeutig gleichbedeutenden Formulierung. Sie muss während der gesamten Widerrufsfrist durchgehend verfügbar sein, und zwar auf derselben Online-Oberfläche, auf der der Vertrag geschlossen wurde.
Stufe 2: die Bestätigungsseite. Nach dem Klick landet der Kunde auf einer Seite, auf der er seine Kontakt- und Vertragsdaten eingeben und den Widerruf aktiv bestätigen kann.
Danach muss unverzüglich eine automatische Eingangsbestätigung an den Kunden gehen.
Die Fallstricke
Der Button darf nicht versteckt werden. Eine Zeile in der Footer-Linkliste zwischen Impressum und AGB erfüllt die Anforderung nicht. Verlangt wird eine hervorgehobene Schaltfläche ohne komplizierte Navigation.
Kein Login-Zwang. Wenn der Kunde als Gast bestellt hat, muss er auch als Gast widerrufen können. Eine Lösung, die ein Kundenkonto voraussetzt, schließt einen Teil der Kunden aus.
Nur erforderliche Daten abfragen. Name, Kontakt und Angaben zum Vertrag reichen. Der Widerrufsgrund darf nur als optionales Feld erscheinen, niemals als Pflichtfeld. Wer hier zu viel abfragt, verstoßt zugleich gegen den Grundsatz der Datenminimierung.
Keine Abschreckung. Zwischenseiten mit Rückhaltangeboten, Nachfragen oder zusätzlichen Bestätigungsschritten laufen dem Zweck der Regelung zuwider.
Was der Button nicht ersetzt
Die Widerrufsbelehrung bleibt bestehen. Sie müssen weiterhin über Fristen, Bedingungen und Verfahren informieren und das Muster-Widerrufsformular bereitstellen.
Neu ist lediglich, dass Sie zusätzlich über die elektronische Widerrufsfunktion informieren müssen. Ihre Rechtstexte brauchen also eine Aktualisierung, und die Datenschutzerklärung ebenfalls, weil bei der Nutzung des Formulars personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Umsetzung in Shopify
Shopify liefert die Funktion nicht mit. Es gibt drei Wege.
Eigene Seite plus Formular. Sie legen eine Seite an, etwa unter /pages/widerruf, mit dem Formular für die Vertragsdaten. Die Schaltfläche verlinken Sie prominent: im Footer als hervorgehobener Button, in der Bestellbestätigung und in der Versandbenachrichtigung. Der letzte Punkt wird oft vergessen, ist aber der praktisch wichtigste, weil die Widerrufsfrist beim Warenkauf erst mit Erhalt der Ware beginnt.
App aus dem Shopify App Store. Es gibt fertige Lösungen. Prüfen Sie dabei, ob die App die Eingangsbestätigung automatisch versendet und ob sie ohne Kundenkonto funktioniert.
Anbieter für Rechtstexte. Wenn Sie ohnehin bei einem Fachanbieter sind, prüfen Sie, ob dort eine Umsetzung enthalten ist. Der Vorteil ist, dass Belehrung, Datenschutzerklärung und Funktion aus einer Hand kommen und gemeinsam aktualisiert werden.
Checkliste
- Prüfen, ob überhaupt widerrufsfähige Produkte im Sortiment sind
- Schaltfläche mit der Beschriftung "Vertrag widerrufen" hervorgehoben platzieren
- Bestätigungsseite mit Formular für Kontakt- und Vertragsdaten einrichten
- Widerrufsgrund nur optional abfragen
- Automatische Eingangsbestätigung einrichten und testen
- Zugänglichkeit ohne Kundenkonto sicherstellen
- Link zusätzlich in Bestellbestätigung und Versandmail aufnehmen
- Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung aktualisieren lassen
- Internen Ablauf festlegen: wer bearbeitet eingehende Widerrufe
Was bei Verstößen droht
Fehlt die Funktion oder ist sie fehlerhaft umgesetzt, ist das ein Wettbewerbsverstoß. Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbände sind der übliche Weg. Da die Pflicht neu ist und sich technisch leicht von außen prüfen lässt, ist mit entsprechender Aufmerksamkeit zu rechnen.
Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Lassen Sie die Umsetzung von einem Fachanwalt oder einem spezialisierten Anbieter für Rechtstexte prüfen.
